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Mobil mit Behinderung – Trotz Handicap zum Führerschein

Rollstuhlfahrer im Auto

Das eigene Fahrzeug steht für Mobilität. Wer alles eine Fahrerlaubnis erwerben darf, ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgehalten. Welche Kriterien die Fahreignung bestätigen und welche dieser entgegenstehen und ob auch Menschen mit Behinderung eine Fahrerlaubnis erlangen können, klärt der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik auf seinem kostenlosen Ratgeberportal.

Ist das Autofahren trotz Behinderung erlaubt?

Häufig wird vermutet, das Autofahren mit einem Handicap sei unmöglich. Tatsächlich ist dies aber gar nicht so schwer. Grundsätzlich werden beim Erwerb der Fahrerlaubnis zwei Fälle unterschieden: Zum einen kann der Betroffene bereits vor Erwerb der Fahrerlaubnis unter einer Beeinträchtigung leiden; zum anderen kann das Handicap, etwa infolge eines Unfalls, auch zu Zeiten des Führerscheinbesitzes auftreten. Handelt es sich um den letzteren Fall, wird die Führerscheinstelle vermutlich eine erneute Überprüfung der Fahreignung veranlassen. Im Zuge dessen muss sich der Betroffene einer Untersuchung bei der Verkehrsmedizin oder einem Arzt unterziehen. Diese wird z.B. beim plötzlichen Auftreten einer epileptischen Krankheit, Schlaganfällen, Herzinfarkten, Bewegungsbehinderungen oder Einschränkungen des Seh- oder Hörvermögens angeordnet.

Der Verkehrsmediziner erstellt daraufhin ein Gutachten. Geht aus diesem hervor, dass keine Fahreignung mehr besteht, wird dem Betroffenen die Fahrerlaubnis sofort entzogen. Andernfalls besteht die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis entsprechend zu modifizieren.

Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis

Ein weiteres Szenario besteht darin, dass eine Person mit einem Handicap mobil sein möchte, jedoch noch nicht über eine Fahrerlaubnis verfügt. In diesem Fall ist an die Fahrerlaubnisbehörde im jeweiligen Wohnort ein entsprechender Antrag zu stellen. Diese prüft daraufhin, ob die körperlichen und geistigen Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis trotz des Handicaps vorhanden sind. Im Zuge dessen kann die Behörde folgende Nachweise und Unterlagen anfordern:

  • Medizinisches Gutachten – stellt eine ärztliche Untersuchung dar
  • Medizinisch-psychologisches Gutachten
  • Technisches Gutachten – dient dazu, herauszufinden, ob die Beeinträchtigungen durch technische Hilfsmittel im Fahrzeug ausgeglichen werden können
  • Fahrprobe – kann angeordnet werden, um zu überprüfen, ob der Antragsteller das Kfz mit oder ohne technische Hilfsmittel bzw. entsprechende Umbauten fahren kann.

Fällt das Gutachten positiv aus, ist es möglich den Führerschein trotz Behinderung zu erlangen. Hierzu muss der Betroffene eine entsprechende Fahrschule aufsuchen. Einige davon sind speziell auf Behinderungen und Handicaps ausgelegt.

Fahrhilfen für Menschen mit Behinderung

Viele Betroffene können aufgrund ihres Handicaps nicht jedes Kfz betätigen. Häufig muss eine spezielle Fahrhilfe eingebaut werden, welche die körperlichen Beeinträchtigungen ausgleicht. Diese werden häufig schon in der Fahrschule eingebaut, so dass der Fahrschüler die Nutzung des entsprechenden Kfz erlernt. Folgende Fahrhilfen können unkompliziert in einen Wagen eingebaut werden:

  • Handbediengeräte
  • Pedalabdeckung
  • Drehknäufe zum Blinken oder Betätigen der Scheibenwischer
  • Linksgas
  • Zuziehhilfe für den Kofferraum

Zudem ist es möglich ein Fahrzeug mit den entsprechenden Zusätzen gebraucht oder neu zu erwerben. Einige Hersteller bauen spezielle Fahrzeuge, die extra für Gehandicapte ausgestattet sind.

Welche Umbauten sind möglich?

Heutzutage sind unzählige Umbauten an den Fahrzeugen möglich, um Menschen mit Behinderung das Fahren zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Sitzt der Betroffene im Rollstuhl kann z.B. eine Ein- und Aussteigehilfe eingebaut werden. Zudem ist es möglich, spezielle Halterungen für den Rollstuhl am Fahrzeug zu montieren.  Der sogenannte „Gasring“, ein Handbediengerät, ist zu empfehlen, wenn die Bewegungsfreiheit der Beine so sehr eingeschränkt ist, dass weder das Gaspedal noch die Bremse eigenständig betätigt werden können.  Dadurch ist es möglich, über das Lenkrad zu beschleunigen und zu bremsen.

15. Oktober 2018

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